Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Inhaltsverzeichnis

I.      ALLGEMEINE GÜLTIGKEIT

II.     ERWERB VON TICKETS

(1)    Vertragsabschluss beim Online-Kauf

(2)    Vertragsabschluss beim Kauf in VVK-Stellen

(3)    Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

(4)    Rückgabe und Stornierung

(5)    Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

(6)    Schlussklauseln

III.    VERANSTALTUNGSHINWEISE

(1)    Kinder und Jugendliche

(2)    Haftung des Veranstalters

(3)    Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

(4)    Betreten und Verlassen der Veranstaltung

(5)    Ausschluss von Besuchern

(6)    Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

(7)    Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen

(8)    Anreise der Besucher und Parken

(9)    Absage / Verlegung / Programmänderung

(10)      Witterungseinflüsse

(11)      Verbot gewerbsmäßigen Pfandsammelns

(12)      Naturschutz

(13)      Rettungswege

(14)      Verbot von Tieren

(15)      Müllentsorgung

(16)      Unberechtigter Zutritt

(17)      Nutzung der Toiletten

(18)      Vandalismus

  1. I.     Allgemeine Gültigkeit

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tickets und dem Besuch der von uns („wir“, „uns“, „Veranstalter“) durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“). Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

    II.     Erwerb von Tickets

    (1)    Vertragsabschluss beim Online-Kauf

    1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zusendung der Bestätigungs-Mail kommt ein geltender Kaufvertrag zustande.
    2. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Hohe des angebotenen Preises der Eintrittskarte(n) möglich, maximal jedoch mit einer Erhöhung von 25% des angebotenen Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
    3. Wir behalten uns vor, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestätigungs-Mail zugesendet worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.).
    4. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet.
    5. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

    (2)    Vertragsabschluss beim Kauf in VVK-Stellen

    1. Beim Kauf in unserer Partner-Vorverkaufsstelle „Weißenbrunner Getränkelädchen“ (Braustraße 16, 96369 Weißenbrunn) kommt ein Kaufvertrag durch uns und dem Kunden zustande, wenn der Kunde ein Ticket erfragt, dieses von unserer Partner-Vorverkaufsstelle ausgehändigt und vom Kunden bezahlt wurde.
    2. Die Mitarbeiter der Partner-Vorverkaufsstelle sind berechtigt, Kunden den Erwerb zu verweigern, wenn begründete Zweifel am Kunden bestehen (wiederholte Käufe zum gewerblichen Weiterverkauf, unangemessenes Verhalten, etc.).
    3. Die Mitarbeiter der Partner-Vorverkaufsstelle vertreten uns beim Verkauf von Tickets unserer Veranstalter und sind zu keiner Zeit haftbar für Schäden am Produkt, Ausfall der Veranstaltung, Programmänderung, etc.

    (3)    Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

    Die Preise für Tickets können die angebotenen Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist im PayPal-Bezahlverfahren möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

    (4)    Rückgabe und Stornierung

    Die Rückgabe von erworbenen Tickets ist ausgeschlossen.

    (5)    Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

    1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
    2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
    3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
    4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
    5. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

    (6)    Schlussklauseln

    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Bremen. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
    3. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung bereit. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet kontakt@rock-am-lessbach.de.
    4. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    III.     Veranstaltungshinweise

    (1)    Kinder und Jugendliche

    1. Kindern und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bis 24.00 Uhr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt auch ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person bis zum Ende der Veranstaltung gestattet.
    2. Erziehungsbeauftragungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert und werden an den Zugängen zum Veranstaltungs- und/oder Festivalgelände kontrolliert. Hierbei sind sowohl die Altersnachweise der minderjährigen Personen (amtliches Ausweisdokument, Kinder- oder Personalausweis) wie auch die amtlichen Ausweisdokumente der begleitenden personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person vorzuzeigen, so dass ein Abgleich mit den Angaben der Erziehungsbeauftragung erfolgen kann.
    3. Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) behalten ihre Gültigkeit.

    (2)    Haftung des Veranstalters

    1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    2. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
    3. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

    (3)    Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

    Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

    (4)    Betreten und Verlassen der Veranstaltung

    Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt und/oder ausgehändigt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches sind das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

    (5)    Ausschluss von Besuchern

    1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches) ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
    2. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch “Crowd-Surfen”, „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
    3. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
    4. Beim Betreten werden Taschen- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, sofern der Besucher verbotene Gegenstände bei sich führt.
    5. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
    • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
    • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
    • Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
    • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
    • Trockeneis
    • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
    • Megaphone

    Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

    (6)    Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

    1. Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann).
    2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter und den teilnehmenden Musikgruppen. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

    (7)    Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen

    Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

    (8)    Anreise der Besucher und Parken

    1. Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Die Flucht- und Rettungsgassen sind zu jeder Zeit freizuhalten.
    2. Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.
    3. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t und nur ohne Kfz-Anhänger abgestellt werden.
    4. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Parkplatzes.
    5. Die Flucht- und Rettungsgassen sind zu jeder Zeit freizuhalten.
    6. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
    7. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

    (9)    Absage / Verlegung / Programmänderung

    1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
    2. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.
    3. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
    4. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

    (10) Witterungseinflüsse

    Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer III (9).

    (11) Verbot gewerbsmäßigen Pfandsammelns

    Das gewerbsmäßige Pfandsammeln ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Hausverbot.

    (12) Naturschutz

    1. Die Natur ist zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.
    2. Es ist verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Hiervon betroffen sind unter anderem alle Europäischen Vogel- und Fledermausarten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG vor, die mit einem Bußgeld durch die zuständigen Behörden geahndet werden kann.

    (13) Rettungswege

    1. Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
    2. Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

    (14) Verbot von Tieren

    Das Mitführen von Tieren in Park- und Konzertbereichen ist nicht erlaubt.

    (15) Müllentsorgung

    Während der Veranstaltung sind Abfälle sind in die bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.

    (16) Unberechtigter Zutritt

    Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Konzertgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

    (17) Nutzung der Toiletten

    Das Urinieren und Exkrementieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

    (18) Vandalismus

    Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

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